Suchtbeauftragte Umgang mit Risikokonsum Essstörungen
Maßnahmen bei Gefahren für Leben und Gesundheit durch Essstörungen

Maßnahmen des Arbeitsgebers bei akuter Gefährdung der Gesundheit durch eine Essstörung

Wenn eine akute Gefährdung des Lebens und der Gesundheit besteht, in der Regel bei Magersucht, und auch das Ansprechen der Problematik durch Vorgesetzte nicht zu einer Verbesserung geführt hat, kann es sinnvoll sein, das Personaldezernat zu informieren. Von dort kann eine amtsärztliche Untersuchung in die Wege geleitet werden, um abzuklären, wie stark der auffällige Mitarbeiter oder die auffällige Mitarbeiterin aus medizinischer Sicht gefährdet ist.

Wenn Gefahr im Verzug ist, sind konsequente Maßnahmen notwendig!

Insbesondere Magersucht weist die höchste Sterblichkeitsrate von allen psychischen Erkrankungen auf (nach Barraclough) und liegt noch vor Depressionen und Schizophrenie.

Bei Magersucht kann auch die Arbeitsmedizin die Prüfung der Arbeitsfähigkeit der Betroffenen durch einen Amtsarzt oder eine Amtsärztin empfehlen.

Sieht die Amtsärztin oder der Amtsarzt eine akute Selbstgefährdung, kann die betroffene Person auch gegen seinen bzw. ihren Willen in einer internistischen Klinik oder in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden.

Was tun im Notfall bei psychischer Gefährdung?