Wie können Menschen mit Suchtproblemen angesprochen werden?
Menschen mit riskantem oder abhängigem Suchtmittelkonsum oder Verhaltenssüchten sind meist selbst lange davon überzeugt, ihr Verhalten sei noch völlig in Ordnung. Daher sind sie auf die Rückmeldungen ihrer Umgebung angewiesen, um zu merken, dass ihr Konsum für sie selbst und andere zum Problem geworden ist. Erst durch diese Rückmeldungen entsteht nach und nach die Einsicht, dass eine Abhängigkeit vorliegen könnte und Hilfe von anderen zu einer Lösung beitragen kann.
Vorbereitung von lösungsorientierten Gesprächen mit suchtgefährdeten Menschen am Arbeitsplatz
Als Führungskraft oder Kollegin bzw. Kollege ist es anfangs oft so, dass der oder die Betroffene Ihre Sorge nicht teilt und eventuell Unterstützung ablehnt. Dennoch ist es sinnvoll, das Gespräch zu suchen.
Das Ansprechen von Kolleginnen, Kollegen oder Beschäftigten wegen Auffälligkeiten, die auf einen riskanten oder schädlichen Konsum hindeuten, ist oft mit der Unsicherheit verbunden, diesem Menschen Unrecht zu tun.
Dieses Dilemma auszusprechen kann beispielsweise der Einstieg in das Gespräch sein:
„Ich sage Ihnen, was mir auffällt und warum ich Sie darauf anspreche. Gleichzeitig ist mir bewusst, dass es für Sie unangenehm sein kann, von mir angesprochen zu werden. Aber ich weiß auch, dass es Ihnen nicht hilft, wenn ich Sie nicht anspreche, sondern dass Ihr Problem sonst weiter bestehen bleibt oder sich vielleicht sogar noch verschlimmert“.
Das direkte Ansprechen ist fairer als darüber hinwegzuschauen oder nur mit anderen über das vermutete Problem zu sprechen.
Ein vertrauliches Gespräch bei der Suchtbeauftragten, bei der Psychologischen Beratung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (ptbm) oder in einer externen Fachberatung für Suchtprävention kann Sie dabei unterstützen, das Gespräch so gut vorzubereiten, dass Sie sich sicher fühlen.
Für sich selbst oder mit einer Fachstelle können Sie zunächst die Auffälligkeiten genauer analysieren, um zu entscheiden, welche Gesprächsform und welche Maßnahmen angemessen und zielführend sind.
GESPRÄCHSFORMEN
Fürsorgegespräch
Wenn kein lebensbedrohlicher Zustand besteht, also keine „Gefahr im Verzuge“, ist es meistens für Führungskräfte sinnvoll und angemessen ein Fürsorgegespräch gemeinsam mit der Suchtbeauftragten vorzubereiten.
Kollegiales Gespräch
Kolleginnen oder Kollegen können entsprechend ein Kollegiales Gespräch planen.
Klärungsgespräch
Bei Leistungseinbußen, Konflikten und Verhaltensauffälligkeiten, die zu Störungen am Arbeitsplatz führen, bietet es sich für Führungskräfte an, ein Klärungsgespräch durchzuführen.
Interventions- oder Stufenplangespräch
Bei wiederholter Auffälligkeit am Arbeitsplatz, verbunden mit Verletzungen der arbeitsvertraglichen Pflichten oder Störungen in der Zusammenarbeit wird gemeinsam mit der Suchtbeauftragten ein Interventionsgespräch vorbereitet.
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